Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand. Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Grundstückskäufen und -verkäufen und zur Aufnahme von Krediten von über 25.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen muss. Bei Geschäften mit einem Wert von über 2.500 EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstands und des Vereinsausschusses erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Müller
Nagold-Emmingen
Vorstand
Jürgen Fischer
Nagold
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.03.1958 mit Änderung; zuletzt geändert am 16.01.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Gesamtvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 18 (Ordnungen) beschlossen. Neu hinzugefügt wurde § 17 (Datenschutz), wodurch die nachfolgende Nummerierung angepasst wurde.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 23.05.1958
Satzung: Sonderband Blatt 208 - 214
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 230
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 239
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.