Handelsregister · VR 6917

Chronologischer Auszug

Sportfreunde Aying 1948 e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportfreunde Aying 1948 e.V.

b)
Aying, Landkreis München
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und
Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als DM 5.000, für den Einzelfall
verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses
bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von
Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder
eine Vereinbarung, welche den Verein
vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für
den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des
Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für
den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von
DM 10.000, überschritten wird. Davon werden
insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich
gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter,
betroffen.

b)
Vorstand:
Schröder, Manfred, Angestellter, Aying
Vorstand:
Baumhakl, Gabriel, Schreinermeister, Aying
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 0.03.1951 zuletzt geändert am 05.07.2000
a)
18.12.2001
Hölzlwimmer

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.06.1966.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 2-
4,14,26,27,33,39,49,50,55,27,64,
So.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und
Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als DM 5.000, für den Einzelfall
verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses
bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von
Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder
eine Vereinbarung, welche den Verein
vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für
den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des
Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für
den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von
DM 10.000, überschritten wird. Davon werden
insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich
gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter,
betroffen.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schröder, Manfred, Angestellter, Aying
Gewählt:
Vorstand:
Mailer, Karl-Heinz, Großhelfendorf, *XX.XX.XXXX
a)
Satzung vom 03.03.1951 zuletzt geändert am 05.07.2000
a)
15.12.2003
Fuchs
3b)
Gewählt:
Vorstand:
Schröder, Manfred, Aying, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Vorstand:
Baumhakl, Gabriel, Schreinermeister, Aying
a)
15.10.2004
Seidl
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und
Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als Euro 5.000, für den Einzelfall
verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses
bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von
Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder
eine Vereinbarung, welche den Verein
vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für
den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des
Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für
den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von
Euro 10.000, überschritten wird. Davon werden
insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich
gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter,
betroffen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2010 hat die Änderung der §§ 11 (Disziplinarische
Maßnahmen), 12 (Mitgliedsbeitrag), 15 (Vertretungsrecht des Vorstandes) und 17
(Beschlüsse der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2014 hat die Änderung der §§ 4 (Vereinsämter), 6
(Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Austritt der Mitglieder), 12 (Mitgliedsbeitrag) und 22
(Wählbarkeit) der Satzung beschlossen.
a)
17.06.2014
Brunner

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 96
SB.

Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 102
SB.
5b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schröder, Manfred, Aying, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Schildmann, Florian Georg, Aying, *XX.XX.XXXX
a)
07.10.2022
Unger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.