Handelsregister · VR 6917
Chronologischer Auszug
Sportfreunde Aying 1948 e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportfreunde Aying 1948 e.V. b) Aying, Landkreis München | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als DM 5.000, für den Einzelfall verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder eine Vereinbarung, welche den Verein vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von DM 10.000, überschritten wird. Davon werden insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter, betroffen. b) Vorstand: Schröder, Manfred, Angestellter, Aying Vorstand: Baumhakl, Gabriel, Schreinermeister, Aying | a) Eingetragener Verein Satzung vom 0.03.1951 zuletzt geändert am 05.07.2000 | a) 18.12.2001 Hölzlwimmer b) Tag der ersten Eintragung: 05.06.1966. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2- 4,14,26,27,33,39,49,50,55,27,64, So. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als DM 5.000, für den Einzelfall verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder eine Vereinbarung, welche den Verein vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von DM 10.000, überschritten wird. Davon werden insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter, betroffen. b) Ausgeschieden: Vorstand: Schröder, Manfred, Angestellter, Aying Gewählt: Vorstand: Mailer, Karl-Heinz, Großhelfendorf, *XX.XX.XXXX | a) Satzung vom 03.03.1951 zuletzt geändert am 05.07.2000 | a) 15.12.2003 Fuchs | |
| 3 | b) Gewählt: Vorstand: Schröder, Manfred, Aying, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Baumhakl, Gabriel, Schreinermeister, Aying | a) 15.10.2004 Seidl | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als Euro 5.000, für den Einzelfall verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder eine Vereinbarung, welche den Verein vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von Euro 10.000, überschritten wird. Davon werden insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter, betroffen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2010 hat die Änderung der §§ 11 (Disziplinarische Maßnahmen), 12 (Mitgliedsbeitrag), 15 (Vertretungsrecht des Vorstandes) und 17 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2014 hat die Änderung der §§ 4 (Vereinsämter), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Austritt der Mitglieder), 12 (Mitgliedsbeitrag) und 22 (Wählbarkeit) der Satzung beschlossen. | a) 17.06.2014 Brunner b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 96 SB. Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 102 SB. | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schröder, Manfred, Aying, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Schildmann, Florian Georg, Aying, *XX.XX.XXXX | a) 07.10.2022 Unger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.