Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 15.12.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 113
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Beschluss Blatt 4 - 7 Sonderband
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Bad Homburg, nunmehr Amtsgericht Königstein.
Anmeldung Blatt 15 Sonderband
Anmeldung Blatt 21 Sonderband
Beschluss Blatt 23 - 27 Sonderband
Anmeldung Blatt 28 - 30 Sonderband III
Verschmelzungsvertrag Blatt 31 ff Sonderband III
Verschmelzungsbeschluss Blatt 58 ff Sonderband III
Anmeldung Blatt 104 Sonderband III
Beschluss Blatt 107/108 Sonderband III
Satzung
Satzung vom 18.10.1965 zuletzt geändert am 22.02.2004
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem Flugsportgruppe Feldberg/Taunus e.V. mit dem Sitz in Glashütten (Amtsgericht Königstein im Taunus, VR 411) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.