Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Vorsitzenden. Die Vorsitzenden sind einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über einen Wert von mehr als 1000.- € ist die Einwilligung der Vorstandschaft erforderlich. Ausgaben, die den Betrag von 3.500.- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung durch die Hauptversammlung bzw. außerordentliche Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte, mit Ausnahme der Anpachtung von Gewässern, unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Hauptversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerd Hebenstreit
Wertheim
Vorstand
Gerhard Kühlinger
Külsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.06.1950 in Neufassung vom 28.11.2009 mit Änderung vom 16.11.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 20.08.1950
Satzung Sonderband 1 Blatt 16 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.