Handelsregister · VR 250026

Chronologischer Auszug

Sportfischerverein Huttenheim 1926 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportfischerverein Huttenheim e.V.1926

b)
Philippsburg
a)
Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein. Jeder ist
alleine vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass
Rechtsgeschäfte im Werte von über 100.-DM bis 500.-
DM der Genehmigung der Vereinsleitung, und solche
über 500.-DM der Genehmigung der
Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
1. Vorsitzender:
Notheisen, Robert, Philippsburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Scholz, Edwin, Philippsburg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.01.1956 in Neufassung vom 06.01.1991.
a)
17.06.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.01.1956
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Götz, Heinz-Dieter, Philippsburg, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Scholz, Edwin, Philippsburg, *XX.XX.XXXX
a)
09.04.2015
Eichhorn
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Weick, Andreas, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Notheisen, Robert, Philippsburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2017
Sorger
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Weick, Andreas, Philippsburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.06.2019
Kaluza
5b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Götz, Heinz-Dieter, Philippsburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Fischer, Peter, Waghäusel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Götz, Heinz-Dieter, Philippsburg, *XX.XX.XXXX
a)
30.08.2024
Falzone
6a)
Name geändert; nun:
Sportfischerverein Huttenheim 1926 e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist
befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Durch Vorstandsbeschluss vom 06.05.2025 wurden § 11 (Vorstand) und § 15
(Satzungsänderungen) geändert.
a)
19.05.2025
Götz

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 150 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.