Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Zum Erwerb oder Verkauf und zur Belastung von Grundstücken und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten und für die Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen ist ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich, sofern insgesamt ein Rahmen von 50 % des Beitragsaufkommens des vorangegangenen Rechnungsjahres (§§ 9 und 10 der Satzung) überschritten wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Arbogast
Karlsruhe
Vorstand
Peter Oberle
Pfinztal
Vorstand
Hans Hunsinger
Weingarten Baden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.02.1976 in Neufassung vom 21.03.1997 mit Änderung vom 21.03.2003.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 26.04.1976
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