Handelsregister · VR 130138
Chronologischer Auszug
Sportfischerverein Esens e.V. · Amtsgericht Aurich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportfischerverein Esens e.V. b) Esens | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Wilbers, Klaus, Polizeibeamter, Esens 2. Vorsitzender: Böring, Martin, Esens | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.07.1962 | a) 05.10.2006 Brauer b) Tag der ersten Eintragung: 19.02.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 444 Amtsgericht Wittmund getreten. Freigegeben am 05.10.2006. |
| 2 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vereinsvorsitzende, der 1. Kassenwart und der 1. Gewässerwart. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Wilbers, Klaus, Polizeibeamter, Esens Nicht mehr 2. Vorsitzender: Böring, Martin, Esens Bestellt als Vereinsvorsitzender: Wilbers, Rolf, Esens, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Kassenwart: Mammen, Johann, Esens, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Gewässerwart: Buldt, Mario, Esens, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2021 mit Änderung vom 04.03.2022 hat die vollständige Neufassung der Satzung. | a) 23.05.2022 Höppner | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 15 (Aufwandsentschädigungen) beschlossen. | a) 25.03.2024 Karsjens |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.