Handelsregister · VR 340324

Chronologischer Auszug

Sportfischerverein Angelbachtal e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportfischerverein Angelbachtal e.V.

b)
Angelbachtal
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2.
Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Lindemann, Claus-Dieter Willi, Klimatechniker,
Angelbachtal, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Klumpp, Manfred, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 16.12.1980 in Neufassung vom 17.10.2000.
a)
28.08.2014
Porazan

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
07.04.1981
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Klumpp, Manfred, Sinsheim, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Lakatos, Hans-Josef, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX
a)
03.08.2023
Georg
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende (Kassenwart).
Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2.
Vorsitzende und der 3. Vorsitzende vertreten den Verein
gemeinsam.

Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
2.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B.
Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie
Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und
sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung
zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1.
Vorsitzenden und durch ein weiteres Mitglied des
vertretungsberechtigten Vorstands vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00
EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem
Jahresgeschäftswert über 5.000,00 EUR sind für den
Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Gesamtvorstands erteilt ist.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lindemann, Claus-Dieter Willi, Klimatechniker,
Angelbachtal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lakatos, Hans-Josef, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzender:
Fischer, Michael, Angelbachtal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Nagel, Sven, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
3. Vorsitzender (Kassenwart):
Lakatos, Hans-Josef, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 26.02.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde insbesondere § 11 (Vorstand (Geschäftsführender Vorstand)).
a)
16.12.2024
Knauf

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 32-42

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.