Handelsregister · VR 390391
Chronologischer Auszug
Sportfischergruppe Ottenheim e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportfischergruppe Ottenheim e.V. b) Schwanau | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Über Ausgaben von mehr als 200,- DM entscheidet der Gesamtvorstand. b) 1. Vorsitzender: Kenngott, Dieter, Dipl.-Verwaltungswirt FH, Schwanau 2. Vorsitzender: Köbler, Heinz, Schwanau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 18.01.1964 mit Änderung vom 14.01.2001. | a) 16.01.2015 Hurst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.01.2015. Tag der ersten Eintragung: 11.03.1964 |
| 2 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei 1. Vorsitzender: Kenngott, Dieter Manfred, Schwanau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Kopf, Mario, Schwanau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Köbler, Heinz Werner, Schwanau, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzender: Schmidt, Waldemar, Schwanau, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2018 Elger | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Über Ausgaben von mehr als 300,00 EUR entscheidet der Gesamtvorstand. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2020 und der Vorstand mit Beschluss vom 02.04.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.04.2020 Transier-Lang b) Satzung: AS. 275 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.