Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Ersten Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem Ersten Vorsitzenden gemeinsam. Der Erste Vorsitzende kann über 500,00 Euro, der Erste Kassierer über Ausgaben bis zu 500,00 Euro verfügen. Über Ausgaben die den Betrag von 500,00 Euro übersteigen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Christian Deja
Bötzow
274
Bernd Engelhardt
Berlin
274
Thomas Holler
Brieselang
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2003-03-06
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