Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden als sein Stellvertreter. Beide besitzen Einzelvertretungsbefugnis.
Satzung Blatt 5-13 der Akten; Beschl. Bl. 22-24 d.A.
Tag der ersten Eintragung: 08.02.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 391 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Satzung
Satzung vom 02.11.1972 zuletzt geändert am 25.01.1976
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.