Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Werte von mehr als 3.000,00 DEM der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sven Kahnke
Brake
Vorstand
Martin Heidenreich
Elsfleth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Satzung Blatt 46-52 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 271 Amtsgericht Brake getreten. Freigegeben am 05.10.2005.
Satzung
Satzung vom 17.04.1961 zuletzt neu gefasst am 20.01.1980 und geändert
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.