Handelsregister · VR 716

Registerinformationen

Sportfischer- und Fischzuchtverein Wörth am Rhein - gegr. 1922 e.V. · Amtsgericht Landau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sportfischer- und Fischzuchtverein Wörth am Rhein - gegr. 1922 e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Wörth am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 716
Gericht
Amtsgericht Landau
Letzte Eintragung
16.05.2024
Abrufstand
10.01.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Roland Heilmann

Wörth

Vorstand

Sandra Neuhart

Offenbach an der Queich

Vorstand

Ronnie Forstner

Wörth am Rhein

Vorstand

Christoph Piecha

Wörth

Vorstand

Franco Ehrstein

Wörth

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.08.1922 zuletzt geändert am 13.01.1980
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2001 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) und § 5 (Aufnahmegebühr, Gesamtbeitrag, Arbeitsstunden, Erlaubnisschein) beschlossen und die Mitgliederversammlung vom 10.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins), § 11 (Kostenerstattung) und § 21 (Schlußbestimmung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2022 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Mitglieder), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Aufnahmegebühr, Gesamtbeitrag, Arbeitsstunden, Erlaubnisschein) sowie 12 (Versammlungen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.01.1923. Früher eingetragen im VR Kandel Band I Nr. 37. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2006. Satzung Bl. 91-100 d.A. Beschluss Bl. 138 d.A.
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Schriftführer, 2. Schriftführer und Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmit- glieder, darunter der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.
  • Satzung Bl. 263 ff
  • Fall 3
  • Beschluss Bl. 327-342 d.A. Satzung Bl. 318-322 d.A.
  • Fall 6
  • Fall 7 Beschluss Bl. 474 - 539 d. A. Satzung Bl. 552 - 555 d. A.
  • Fall 8
  • Beschluss Bl. 564 - 590 d.A. Satzung Bl. 604 - 612 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.