Der Vorstand besteht aus mindestens 2 maximal 5 Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf stets der Zustimmung des Verwaltungsrates zu folgenden Geschäften: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter, c) Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von Sicherungsgeschäften dazu, d) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder ein Jahr überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstand von mehr als 60.000,00 € haben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mario Lüke
Schloß Holte-Stukenbrock
Vorstand
Zlatko Janjic
Bielefeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.11.1924 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.10.2004.
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vereinsorgane) beschlossen.
Von Amts wegen berichtigt: Satzung vom 06.09.1924, zuletzt geändert am 18.06.1996
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 12 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Verbandszugehörigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2021 hat Änderungen der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Farben des Vereins), 2 (Zweck und Aufgabe), 4 (Verbandszugehörigkeit), 5 (Vereinsorgane), 6 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), 7 (Rechts- und Verfahrensordnung), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Wahlausschuss), 11 (Verwaltungsrat) und 12 (Vorstand) beschlossen. § 13 (Vorstandsbeirat) wurde ersatzlos gestrichen. § 14 wurde in § 13 (Auflösung) und § 15 wurde in § 14 (Inkrafttreten der Satzung, Übergangsregeln) geändert. Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2022 hat Änderungen der Satzung in §§ 8 (Mitgliedsbeiträge), 12 (Vorstand) und 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2024 hat beschlossen, vor § 1 eine Präambel neu einzufügen und die Satzung in § 4 (Verbandszugehörigkeit) zu ändern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.