Der Verein wird gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch das Präsidium vertreten. Es besteht aus dem Präsidenten und mindestens 2, höchstens 6 weiteren Präsidiumsmitgliedern. Der Verein kann nur durch den Präsidenten (oder ein mit schriftlicher Vollmacht des Präsidenten versehenes Mitglied des Präsidiums) gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Präsidiums vertreten werden. Der Umfang der gesetzlichen Vertretungsbefugnis des Präsidiums wird gemäß § 26 II Nr. 2 BGB beschränkt. Von der Vertretungsbefugnis sind vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Aufsichtsrates ausgenommen; a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken; b) Übertragung oder Teilübertragung von Vermarktungsrechten o. ä.; c) Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften; d) Neubauten auf eigenen oder fremden Grundstücken; e) Investitionen, die im Einzelfall einen Betrag von Euro 250.000,-- übersteigen. Mehrere zusammengehörige Einzelinvestitionen gelten als Gesamtheit. Ausgenommen hiervon sind Verträge zum Erwerb von Spielerrechten; f) Aufnahme oder Gewährung von Darlehen von mehr als Euro 100.000,--, mehrere zusammengehörige Darlehen gelten als ein Darlehen; g) Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungen; h) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten; i) Verträge über Pensionsverpflichtungen des Vereins; j) Kreditgewährungen im Sinne von § 89 AktG; k) Teilnahme an börslichen und außerbörslichen Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten aller Art.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Burkhard Brüx
Münster
Vorstand
Bernd Homann
Telgte
Vorstand
Bernward Maasjost
Havixbeck
Vorstand
Christoph Mangelmans
Münster
Vorstand
Ursula Paschke
Münster
Vorstand
Holger Averbeck
Münster
Vorstand
Sören Weinfurter
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.03.1910 zuletzt geändert am 21.08.2000
Die Mitgliederversammlung hat am 15.12.2008 die Erweiterung der Satzung um § 37 (Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorgangen des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Stimmrecht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Verbindlichkeit von Satzungen und Ordnungen anderer Organisationen für den Verein) sowie die Einfügung eines neuen § 6 (Möglichkeit einer Ausgliederung) beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Satzungsbestimmungen ändert sich entsprechend. Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2018 hat außerdem die Änderung der Satzung in § 18 (bisher § 17, Tagesordnung der Mitgliederversammlung), § 25 (bisher § 24, Präsidium - Aufgaben), § 27 (bisher § 26, Bestellung besonderer Vertreter), § 29 (bisher § 28, Aufsichtsrat), § 32 (bisher § 31, Ehrenrat) und § 38 (bisher § 37, Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Allgemeine Bestimmungen) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2023 hat des Weiteren die Änderung der Satzung in § 9 (Mitglieder des Vereins) und § 26 (Präsidium) und damit auch eine Erweiterung der Präsidiumsmitglieder beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.07.1910 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2005.
Beschluss Bl. 590-595 d.A.
Protokoll Bl. 640-647, Satzung Bl. 666-677.
In Berichtigung der Eintragung vom 13.12.2016 (Geb.datum)
Protokoll vom 15.01.2023 Bl. 1093 ff und 1108 ff, aktuelle Satzung Bl. 1128 - 1143 der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 28.02.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 14.01.2018 einen Teil seines Vermögens (wirtschaftlicher Geschäftsbereich Profifußball) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Sportclub Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 17203) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.01.2025 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2025 mit dem Universitäts Futsal Club Münster e.V. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster VR 4539) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.