Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2. und 3. Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils zu zweit. Die Verfügungsbefugnis des vertretungsbefugten Vorstands ist darin eingeschränkt, dass er in allen Geschäften, die den Wert von 1.500 Euro übersteigen, sowie zu Grundstücksgeschäften jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen, der Zustimmung des Vereinsausschusses oder wenn dieser die Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Füßmann
Heinersreuth
Vorstand
Ulrich Johannes Babl
Eckersdorf
Vorstand
Jannik Stadter
Mistelgau
Vorstand
Daniel Küfner
Bayreuth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.01.1960 zuletzt geändert am 10.03.2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.08.1964. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. I SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.