Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zum Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie damit zusammenhängende Verpflichtungsgeschäfte; zur Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie Inanspruchnahme von Krediten; zum Abschluss, zur Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten(i.S.v. § 15 AO) eines Vorstandsmitglieds; Investitionsmaßnahmen, die nicht Teil des laufenden Haushalts sind und die im Einzelfall einen Betrag von zehn von Hundert des laufenden Haushaltes übersteigen die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Jörg Schiffmann
Berlin
274
Björn Grieben
Berlin
274
Brigitte Lehmann
Berlin
274
Andreas Bertsch
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2020-02-20
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