Handelsregister · VR 1801
Chronologischer Auszug
Sport- und Spielvereinigung Schauinsland e. V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sport- und Spielvereinigung Schauinsland e. V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dessen Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Präsident: Braunschweig, Rolf, Richter, Freiburg im Breisgau Stellvertreter: Dr. Schubert, Dieter, Beamter, Freiburg im Breisgau | a) Verein Satzung vom 25.07.1985 mit Nachtrag vom 04.02.1986. | a) 03.04.2006 Werder b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 13.03.1986 Satzung: Sonderband Blatt 3 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt in: Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dessen Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 2.000,00 DEM verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Ausgeschieden als Präsident: Braunschweig, Rolf, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Stellvertreter: Dr. Schubert, Dieter, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Gewählt als Präsident: Groß, Lukas Alexander, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertreter: Dr. Raub, Nikolaus, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 05.12.2023 Kaufmann b) Satzung: S. 3 ff., 33 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.