Handelsregister · VR 260301

Chronologischer Auszug

Sport- und Spielverein e.V. Steinach-Reichenbach · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sport- und Spielverein e.V. Steinach-Reichenbach

b)
Berglen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, 2. Vorsitzende, der Finanzvorstand, der
Schriftführer, der Vorstand Gesundheits-/Breitensport,
der Vorstand Fußball und der Vorstand Tennis. Der
Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten. Zur Aufnahme von Darlehen über 50.000
EUR, zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken und
zur Bestellung von Grundpfandrechten zu Lasten des
Grundeigentums des Vereins ist die Zustimmung der
Miitgliederversammlug erforderlich.

b)
1.Vorsitzender:
Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Kovacevic, Ramona, Berglen, *XX.XX.XXXX
Finanzvorstand:
Hägele, Markus, Leutenbach, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Kurz, Inge, Berglen, *XX.XX.XXXX
Vorstand Gesundheits-/Breitensport:
Hanke, Helga, Berglen, *XX.XX.XXXX
Vorstand Fußball:
Wonschick, Udo, Berglen, *XX.XX.XXXX
Vorstand Tennis:
Aupperle, Gerda, Berglen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.07.1957 mit Nachtrag vom 05.02.1959 zuletzt geändert am 12.03.2010
a)
01.10.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
01.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
23.09.1959
Satzung:
Sonderband
Blatt 126
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender und Vorstand Gesundheits-/Breitensport:
Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand Gesundheits-/Breitensport:
Hanke, Helga, Berglen, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2015
Beber
3b)
Bestellt als
Schriftführer:
Böse, Simone, Berglen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Kurz, Inge, Berglen, *XX.XX.XXXX
a)
05.06.2019
Reusch
4b)
Nicht mehr Vorstand Gesundheits-/Breitensport,
weiterhin
1. Vorsitzender:
Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzende und Vorstand Gesundheits-/Breitensport:
Kovacevic, Ramona, Berglen, *XX.XX.XXXX
a)
25.09.2019
Gastgeb
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mind.
zwei und höchstens fünf Personen.
Diese begleiten die Aufgabenbereiche: Vorsitz,
Stellvertretung, Finanzen, Sport, Liegenschaften,
Marketing.

Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.

Für die Aufnahme von Darlehen über 50.000 EUR, für
den Erwerb oder Verkauf von Grundstücken im
Eigentum des Vereins und für die Bestellung von
Grundpfandrechten zu Lasten des Grundeigentums des
Vereins ist die vorherige Zustimmung der
Miitgliederversammlug erforderlich.

b)
Bestellt als
Stellvertretung und Liegenschaften:
Mössinger, Armin, Berglen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sport:
Wonschick, Udo, Berglen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitz und Finanzen:
Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Marketing:
Mohr, Robin, Berglen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende und Vorstand Gesundheits-/Breitensport:
Kovacevic, Ramona, Berglen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand Tennis:
Aupperle, Gerda, Berglen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Böse, Simone, Berglen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Finanzvorstand:
Hägele, Markus, Leutenbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2023 mit Änderung durch Vorstandsbeschluss vom
05.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.06.2023
Abele

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 16
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mind.
zwei und höchstens fünf Personen.
Diese begleiten die Aufgabenbereiche: Vorsitz,
Stellvertretung, Finanzen, Sport, Liegenschaften,
Marketing.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.

Für Bankgeschäfte bis 5.000,00 EUR gilt eine
Einzelfreigabe. Eine wechselseitige Kontrolle erfolgt
durch erteilte Vollmachten.

Für die Aufnahme von Darlehen über 50.000 EUR, für
den Erwerb oder Verkauf von Grundstücken im
Eigentum des Vereins und für die Bestellung von
Grundpfandrechten zu Lasten des Grundeigentums des
Vereins ist die vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlug erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben und Grundsätze), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 10 (Vorstand)
beschlossen.
a)
28.05.2024
Gall

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 19

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.