Handelsregister · VR 260301
Chronologischer Auszug
Sport- und Spielverein e.V. Steinach-Reichenbach · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sport- und Spielverein e.V. Steinach-Reichenbach b) Berglen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende, der Finanzvorstand, der Schriftführer, der Vorstand Gesundheits-/Breitensport, der Vorstand Fußball und der Vorstand Tennis. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zur Aufnahme von Darlehen über 50.000 EUR, zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken und zur Bestellung von Grundpfandrechten zu Lasten des Grundeigentums des Vereins ist die Zustimmung der Miitgliederversammlug erforderlich. b) 1.Vorsitzender: Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Kovacevic, Ramona, Berglen, *XX.XX.XXXX Finanzvorstand: Hägele, Markus, Leutenbach, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Kurz, Inge, Berglen, *XX.XX.XXXX Vorstand Gesundheits-/Breitensport: Hanke, Helga, Berglen, *XX.XX.XXXX Vorstand Fußball: Wonschick, Udo, Berglen, *XX.XX.XXXX Vorstand Tennis: Aupperle, Gerda, Berglen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 20.07.1957 mit Nachtrag vom 05.02.1959 zuletzt geändert am 12.03.2010 | a) 01.10.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 23.09.1959 Satzung: Sonderband Blatt 126 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender und Vorstand Gesundheits-/Breitensport: Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand Gesundheits-/Breitensport: Hanke, Helga, Berglen, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2015 Beber | ||
| 3 | b) Bestellt als Schriftführer: Böse, Simone, Berglen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Kurz, Inge, Berglen, *XX.XX.XXXX | a) 05.06.2019 Reusch | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand Gesundheits-/Breitensport, weiterhin 1. Vorsitzender: Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende und Vorstand Gesundheits-/Breitensport: Kovacevic, Ramona, Berglen, *XX.XX.XXXX | a) 25.09.2019 Gastgeb | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mind. zwei und höchstens fünf Personen. Diese begleiten die Aufgabenbereiche: Vorsitz, Stellvertretung, Finanzen, Sport, Liegenschaften, Marketing. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für die Aufnahme von Darlehen über 50.000 EUR, für den Erwerb oder Verkauf von Grundstücken im Eigentum des Vereins und für die Bestellung von Grundpfandrechten zu Lasten des Grundeigentums des Vereins ist die vorherige Zustimmung der Miitgliederversammlug erforderlich. b) Bestellt als Stellvertretung und Liegenschaften: Mössinger, Armin, Berglen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Sport: Wonschick, Udo, Berglen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitz und Finanzen: Seibold, Michael, Berglen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Marketing: Mohr, Robin, Berglen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende und Vorstand Gesundheits-/Breitensport: Kovacevic, Ramona, Berglen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand Tennis: Aupperle, Gerda, Berglen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Böse, Simone, Berglen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Finanzvorstand: Hägele, Markus, Leutenbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2023 mit Änderung durch Vorstandsbeschluss vom 05.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.06.2023 Abele b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 16 | |
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mind. zwei und höchstens fünf Personen. Diese begleiten die Aufgabenbereiche: Vorsitz, Stellvertretung, Finanzen, Sport, Liegenschaften, Marketing. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Bankgeschäfte bis 5.000,00 EUR gilt eine Einzelfreigabe. Eine wechselseitige Kontrolle erfolgt durch erteilte Vollmachten. Für die Aufnahme von Darlehen über 50.000 EUR, für den Erwerb oder Verkauf von Grundstücken im Eigentum des Vereins und für die Bestellung von Grundpfandrechten zu Lasten des Grundeigentums des Vereins ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlug erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 10 (Vorstand) beschlossen. | a) 28.05.2024 Gall b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 19 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.