Handelsregister · VR 392
Chronologischer Auszug
Sport- und Reitverein Dummerstorf-Rostock e.V. · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sport- und Reitverein Dummerstorf-Rostock e.V. b) Dummerstorf | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und dem Schatzmeister; diese vertreten den Verein jeweils zu zweit. Deren Vertretung ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 4.000,00 DEM die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich ist. Bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. Im Innenverhältnis ist bestimmt: Der stellv. Vorsitzende vertritt nur bei Verhinderung des Vorsitzenden. b) Vorsitzender: Prüter, Arno, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX Stellv. Vorsitzender: Franz, Folker, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin: Reding, Susanne, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 15.08.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.03.2001 geändert. | a) 29.04.2008 Schultze b) Tag der ersten Eintragung: 02.10.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.04.2008. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und dem Schatzmeister; diese vertreten den Verein jeweils zu zweit. Deren Vertretung ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich ist. Bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 9 (Vorstand), 11 (Auflösung) und 12 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 08.05.2014 Eick b) Satzung Blatt 114-118 d.A. | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Franz, Folker, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellv. Vorsitzender: Porsch, Maik, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2017 Brandenburg b) Fall 3 Protokoll Bl. 4 - 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.