Handelsregister · VR 392

Chronologischer Auszug

Sport- und Reitverein Dummerstorf-Rostock e.V. · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sport- und Reitverein Dummerstorf-Rostock e.V.

b)
Dummerstorf
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister; diese vertreten den Verein jeweils zu
zweit. Deren Vertretung ist in der Weise beschränkt,
dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
4.000,00 DEM die Zustimmung des erweiterten
Vorstandes erforderlich ist. Bei Grundstücksgeschäften
ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
einzuholen.

Im Innenverhältnis ist bestimmt: Der stellv. Vorsitzende
vertritt nur bei Verhinderung des Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:
Prüter, Arno, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX

Stellv. Vorsitzender:
Franz, Folker, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX

Schatzmeisterin:
Reding, Susanne, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15.08.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 13.03.2001 geändert.
a)
29.04.2008
Schultze

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.10.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.04.2008.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister; diese vertreten den Verein jeweils zu
zweit. Deren Vertretung ist in der Weise beschränkt,
dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von
mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung des erweiterten
Vorstandes erforderlich ist. Bei Grundstücksgeschäften
ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 9
(Vorstand), 11 (Auflösung) und 12 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
08.05.2014
Eick

b)
Satzung
Blatt 114-118 d.A.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Franz, Folker, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Stellv. Vorsitzender:
Porsch, Maik, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2017
Brandenburg

b)
Fall 3
Protokoll Bl. 4 - 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.