Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und der Sportwart. Je zwei von ihnen sind vertretungsberechtigt, wobei entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende mitwirken muss.
Änderungsbeschluss: Blatt 87 - 94 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 02.08.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2006.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Neufassung der Satzung Blatt 198 ff. der Akten
Fall 7
Satzung
Satzung vom 16.01.1960 zuletzt geändert am 13.02.1987
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.