Handelsregister · VR 320131

Chronologischer Auszug

Sport- u. Gesangverein Haberschlacht e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Haberschlacht eV

b)
Brackenheim
a)
Der Verein wird gem. § 26 BGB vom 1. und 2.
Vorsitzenden vertreten; beide haben
Alleinvertretungsbefugnis.

b)
1. Vorsitzender:
Würtz, Steffen, Brackenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.04.1986 zuletzt geändert am 21.03.1987
a)
05.12.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
25.06.1986
Satzung:
Sonderband
Blatt 2/5, 21
2a)
Bisher: "(Sportverein Haberschlacht eV)"; nun:
Sport- u. Gesangverein Haberschlacht e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne von §26 BGB sind:
- Vorstand Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit
- Vorstand Buchhaltung und Finanzen
- Vorstand Wirtschaft und Technik

Der Verein wird durch die drei gleichberechtigten
Vorstände jeweils einzeln vertreten.

b)
Bestellt als
Vorstand Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit:
Auderer, Patrick, Brackenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand Buchhaltung und Finanzen:
Goldner, Lothar, Brackenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand Wirtschaft und Technik:
Kern, Ewald, Brackenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Würtz, Steffen, Brackenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2021 mit Änderung vom 02.12.2022 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
25.04.2024
Görlich

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 66

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.