Handelsregister · VR 590161

Chronologischer Auszug

Sport-Fischer-Gesellschaft Krautheim e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sport-Fischer-Gesellschaft Krautheim e.V.

b)
Krautheim
a)
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beide
Vorstandsmitglieder sind jeder für sich allein
vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig,
wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. In der
Vorstandssitzung kann über alle nicht durch die Satzung
der Mitgliederversammlung vorbehaltenen
Vereinsangelegenheiten beraten und Beschluß gefasst
werden.

b)
1. Vorsitzender:
Stippinger, Wolfgang, Assamstadt
2. Vorsitzender:
Maurer, Horst, Krautheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 10.08.1974 zuletzt geändert am 26.11.1985
a)
06.07.2015
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.07.2015.
Tag der ersten Eintragung:
26.06.1975
Satzung:
Sonderband
Blatt 46/50
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) und § 12 (Hauptversammlung) beschlossen.
a)
08.11.2023
Webers

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 110
3b)
Nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Maurer, Horst, Krautheim, *XX.XX.XXXX
Nun bestellt als
2. Vorsitzender:
Stippinger, Wolfgang, Assamstadt, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2024
Webers

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.