Handelsregister · VR 590161
Chronologischer Auszug
Sport-Fischer-Gesellschaft Krautheim e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sport-Fischer-Gesellschaft Krautheim e.V. b) Krautheim | a) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beide Vorstandsmitglieder sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. In der Vorstandssitzung kann über alle nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Vereinsangelegenheiten beraten und Beschluß gefasst werden. b) 1. Vorsitzender: Stippinger, Wolfgang, Assamstadt 2. Vorsitzender: Maurer, Horst, Krautheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 10.08.1974 zuletzt geändert am 26.11.1985 | a) 06.07.2015 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.07.2015. Tag der ersten Eintragung: 26.06.1975 Satzung: Sonderband Blatt 46/50 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) und § 12 (Hauptversammlung) beschlossen. | a) 08.11.2023 Webers b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 110 | ||
| 3 | b) Nun bestellt als 1. Vorsitzender: Maurer, Horst, Krautheim, *XX.XX.XXXX Nun bestellt als 2. Vorsitzender: Stippinger, Wolfgang, Assamstadt, *XX.XX.XXXX | a) 20.06.2024 Webers |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.