Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln; von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsam. Die Vertretungsmacht des 1. Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften von mehr als 10.000 Euro die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu Grundstückgeschäften jeglicher Art die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Ferner bedarf der Vorstand bei Verfügungen über Rücklagen einer Abteilung für zukünftige Ausgaben, sowie über finanzielle Mittel die dem Verein für Zwecke einer bestimmten Abteilung zugewendet worden sind, der schriftlichen Zustimmung des Abteilungsleiters der jeweiligen Abteilung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinz Friedrich
Uttenreuth
Vorstand
Alexander Appel
Buckenhof
Vorstand
Ralf Klieber
Uttenreuth
Vorstand
Christian Wollny
Uttenreuth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.04.1946 zuletzt geändert am 01.10.2004
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden, sowie dem Schatzmeister.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: . Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 162-167 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.