Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von 500 bis 7500 Euro der Zustimmung des Vereinsausschusses, im Wert von mehr als 7500 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte des 1. Vorsitzenden bis 500 Euro mit Ausnahme von Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen keiner Zustimmung bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sandra Teuber
Tegernbach
Vorstand
Robert Hiesbauer
Rudelzhausen
Vorstand
Josef Krojer
Landshut
Vorstand
Florian Baun
Rudelzhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.04.1971 zuletzt geändert am 15.10.2004
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2016 hat die Änderung des § 3 (Vereinszweck) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2022 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck) und 13 (Vereinsauschuss) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: . Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 11 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 11 SB.
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