Handelsregister · VR 41105 früher Amtsgericht Moers

Chronologischer Auszug

Sport Club PHÖNIX · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sport Club PHÖNIX

b)
Neukirchen-VIuyn
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der erste und der
zweite Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeweils
zwei von ihnen sind zur gemeinschaftlichen Vertretung
berechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Wenzel, Wilfried, Vertriebsingenieur, Neukirchen-Vluyn
Geschäftsführerin:
Dungs, Bärbel, geb. Knafla, Hausfrau, Neukirchen-Vluyn
2. Vorsitzender:
Dungs, Dieter, kaufmännischer Angestellter, Neukirchen-
Vluyn
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.06.1990
a)
21.07.2010
Trappe

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.08.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes 1105 Amtsgericht
Moers getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Vorstand) beschlossen.
a)
12.05.2011
Geurtz

b)
Wortlaut der Satzung Blatt 41-45
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Dungs, Dieter, kaufmännischer Angestellter, Neukirchen-
Vluyn

Gewählt als
2. Vorsitzender:
Kluge, Klaus-Peter, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
a)
20.05.2016
Kalläne

b)
Protokoll vom 07.04.2016, Blatt
55-56 d.A.
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wenzel, Wilfried, Vertriebs-Ingenieur, Geldern

Nunmehr gewählt als
1. Vorsitzender:
Kluge, Klaus-Peter, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Wenzel, Beate, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
a)
12.05.2017
Kalläne

b)
Protokoll vom 02.03.2017, Blatt
67-70 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.