Handelsregister · VR 10726

Chronologischer Auszug

Sport-Club-Ibersheim 1953 · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sport-Club-Ibersheim 1953

b)
Worms-Ibersheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus erster
Vorsitzender, zweiter Vorsitzender.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er für besondere Aufwendungen und
Anschaffungen bei Geschäften mit dritten Personen über
2.000,-- DM die Genehmigung der Mitglieder- bzw. der
Generalversammlung einzuholen hat.

b)
Erster Vorsitzender:
Holl, Werner, Worms, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Sobottka, Richard, Worms, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.11.1983 zuletzt geändert am 26.03.1994
a)
28.07.2006
Verge

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.10.1984

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms VR 726
getreten.

Freigegeben am 28.07.2006.
2b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Holl, Werner, Worms, *XX.XX.XXXX
erster Vorsitzender:
Holl, Matthias, Worms, *XX.XX.XXXX
a)
06.07.2009
Röttger

b)
Fall 2
3b)
erster Vorsitzender:
Mayer, Carsten, Worms, *XX.XX.XXXX
zweiter Vorsitzender:
Pietzko, Johann, Worms, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
erster Vorsitzender:
Holl, Matthias, Worms, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Sobottka, Richard, Worms, *XX.XX.XXXX
a)
28.08.2012
Groß

b)
Bl. 175 ff
4a)
Geändert, jetzt:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung berechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er für besondere Aufwendungen und
Anschaffungen über 2.000,-- Euro die Genehmigung der
Mitglieder- bzw. der Generalversammlung einzuholen
hat.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 3 - vorher: § 2 - (Zweck des Vereins), § 7 - vorher: § 3 - (Erwerb der
Mitgliedschaft), § 9 - vorher: 5 - (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 10 - vorher: § 6
(Einkünfte und Ausgaben des Vereins), § 13 - vorher: § 10 (Organe des Vereins), § 18 vorher: § 16 - (Mitglieder- und Generalversammlung) sowie § 20 - vorher: § 18 (Auflösung
und Anfallberechtigung) beschlossen.
§ 15 (Geschäftsjahr) wurde zu § 2.
§ 4 (selbstlose Tätigkeit), § 5 (Mittelverwendung) und § 6 (Verbot von Vergünstigungen)
wurden neu eingefügt.
§ 7 wurde gestrichen.
Dadurch ändert sich die Nummerierung der jeweils nachfolgenden Paragraphen.
a)
18.05.2018
Groß
b)
Bl. 190 ff
Satzung: Bl. 205 ff
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Erwerb
der Mitgliedschaft), 9 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 10 (Einkünfte und Ausgaben
des Vereins), 12 (Mitgliedsbeiträge), 14 (Der Vorstand), 17 (Kassenprüfer) und 18
(Mitglieder- und Generalversammlung) beschlossen.
a)
25.07.2019
Groß

b)
Bl. 234 ff
Satzung: Bl.256 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.