Handelsregister · VR 10726
Chronologischer Auszug
Sport-Club-Ibersheim 1953 · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sport-Club-Ibersheim 1953 b) Worms-Ibersheim | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus erster Vorsitzender, zweiter Vorsitzender. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er für besondere Aufwendungen und Anschaffungen bei Geschäften mit dritten Personen über 2.000,-- DM die Genehmigung der Mitglieder- bzw. der Generalversammlung einzuholen hat. b) Erster Vorsitzender: Holl, Werner, Worms, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Sobottka, Richard, Worms, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.11.1983 zuletzt geändert am 26.03.1994 | a) 28.07.2006 Verge b) Tag der ersten Eintragung: 18.10.1984 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms VR 726 getreten. Freigegeben am 28.07.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Holl, Werner, Worms, *XX.XX.XXXX erster Vorsitzender: Holl, Matthias, Worms, *XX.XX.XXXX | a) 06.07.2009 Röttger b) Fall 2 | ||
| 3 | b) erster Vorsitzender: Mayer, Carsten, Worms, *XX.XX.XXXX zweiter Vorsitzender: Pietzko, Johann, Worms, *XX.XX.XXXX Nicht mehr erster Vorsitzender: Holl, Matthias, Worms, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Sobottka, Richard, Worms, *XX.XX.XXXX | a) 28.08.2012 Groß b) Bl. 175 ff | ||
| 4 | a) Geändert, jetzt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er für besondere Aufwendungen und Anschaffungen über 2.000,-- Euro die Genehmigung der Mitglieder- bzw. der Generalversammlung einzuholen hat. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 3 - vorher: § 2 - (Zweck des Vereins), § 7 - vorher: § 3 - (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 - vorher: 5 - (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 10 - vorher: § 6 (Einkünfte und Ausgaben des Vereins), § 13 - vorher: § 10 (Organe des Vereins), § 18 vorher: § 16 - (Mitglieder- und Generalversammlung) sowie § 20 - vorher: § 18 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen. § 15 (Geschäftsjahr) wurde zu § 2. § 4 (selbstlose Tätigkeit), § 5 (Mittelverwendung) und § 6 (Verbot von Vergünstigungen) wurden neu eingefügt. § 7 wurde gestrichen. Dadurch ändert sich die Nummerierung der jeweils nachfolgenden Paragraphen. | a) 18.05.2018 Groß b) Bl. 190 ff Satzung: Bl. 205 ff | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), 9 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 10 (Einkünfte und Ausgaben des Vereins), 12 (Mitgliedsbeiträge), 14 (Der Vorstand), 17 (Kassenprüfer) und 18 (Mitglieder- und Generalversammlung) beschlossen. | a) 25.07.2019 Groß b) Bl. 234 ff Satzung: Bl.256 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.