Handelsregister · VR 20111 früher Amtsgericht Delbrück
Chronologischer Auszug
Sport-Club Grün-Weiß Espeln 1960 e. V. · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sport-Club Grün-Weiß Espeln 1960 e. V. b) Hövelhof | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und in Vertretung dem zweiten Vorsitzenden. Zu Rechtsgeschäften, die mit einer finanziellen Ausgabe von über 500,- DM verbunden sind, sind der 1. oder in Vertretung der 2. Kassierer hinzuzuziehen. b) Vorstand: Thieschnieder, Josef, Hövelhof Vorstand: Sandbothe, Hubert, Hövelhof | a) eingetragener Verein Satzung vom 08.11.1963 zuletzt geändert am 08.01.1999 | a) 03.04.2009 Vollmer b) Tag der ersten Eintragung: 02.06.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 111 Amtsgericht Delbrück getreten. Freigegeben am 03.04.2009. |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Schlichting, Marco, Hövelhof, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Sandbothe, Hubert, Hövelhof | a) 17.02.2012 Papenkordt | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) sowie die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 31.05.2016 Vollmer b) Satzung Blatt 20 ff. des Sonderbandes | |
| 4 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schlichting, Marco, Hövelhof, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Börger, Peter, Hövelhof, *XX.XX.XXXX | a) 15.05.2020 Papenkordt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.