Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu Verpflichtungen, sowie zur Abweichung vom Haushaltsplan, bedarf der Vorsitzende der Zustimmung der Verwaltung, soweit im Einzelfall der Betrag von 1.000 EUR überschritten wird. Bei einem höheren Wert als 10.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kurt Rieger
Pleinfeld
Vorstand
Benedikt Schwarz
Pleinfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.1966 zuletzt geändert am 04.03.1990
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz; bisher Stirn), 3 (Gemeinnützigkeit), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2011 hat die Änderung des § 4 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.12.1966. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 15,73,76 SB;
Satzung Bl. 116 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.