Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu 8 Beisitzern. Zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinsam, wobei ein Vertreter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. Der Vorstand kann die Führung der Geschäfte oder einzelner Tätigkeiten durch Vorstandsbeschluss an fachlich geeignete Personen übertragen. Den Umfang der Befugnisse bestimmt der Vorstand. Für diese Befugnisse ist die beauftragte Person vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christine Dörr
Gengenbach
Vorstand
Elfriede Martha Maria Sigl
Gengenbach
Vorstand
Jeannette Fischer
Haslach im Kinzigtal
Vorstand
Gerhard Koppelstätter
Haslach im Kinzigtal
Vorstand
Ralf Norbert Eckerle
Forchheim
Vorstand
Ralph Harald Göbel
Ettlingen
Vorstand
Christa Bayer
Offenburg
Vorstand
Klaus Martin Kopf
Gengenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.08.1992 zuletzt geändert am 05.07.2014
Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2019 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 8.8 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.12.2014.
Satzung AS.19 ff.
Tag der ersten Eintragung: 12.03.1993
Geänderte Satzung: AS 325 ff.
Geänderte Satzung: AS 501 ff.
Neufassung der Satzung: AS 631 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.