Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, von denen jeder alleine vertretungsberechtigt ist. Die Vertretung durch den 1. und 2. Vorsitzenden nach außen beschränkt sich auf Verpflichtungen repräsentativen Charakters. Weitergehende Verpflichtungen, insbesondere finanzieller Art, werden druch den Gesamtvorstand beschlossen.
Satzung Blatt 5-9 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 30.04.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 555 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.12.1979.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.