Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Darlehens von mehr als 10.000,00 Euro die Zustimmung von drei Vorstandsmitgliedern erforderlich ist. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Keich
Hupperath
Vorstand
Jan-Luca Bergmann
Haldensleben
Vorstand
Markus Marquardt
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.09.1993
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.06.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.06.2006.
Fall 3
Satzung Blatt 92-94 der Akten
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.