Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Immobilien sowie Vermietung und Verpachtung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Reinhold von Eben-Worlée
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6-25 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 22.11.1966
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 119 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 9
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.09.1966
Die Gesellschafterversammlung hat am 21.09.2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 um EUR 2.177,03 auf EUR 130.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 (Stammkapital), 4, 6 und 7 zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand) und 13 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Gesellschaftsvertrag war bis zum 31. Dezember 1976 fest geschlossen und verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn nicht mit einer Frist von zwei Jahren vor Ablauf gekündigt wird.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.