Gegenstand ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Verwerten eigener Beteiligungen und Vermögensanlagen, insbesondere von Geschäftsanteilen und Beteiligungen an der "Spieth & Wensky" Unternehmensgruppe, sowie die Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen für konzernangehörige Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach Kreditwesengesetz, werden nicht ausgeübt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Alten
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Markus Kraft
Passau
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2012, zuletzt geändert am 06.06.2013.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Bergisch Gladbach, Amtsgericht Köln HRB 77792) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2016 hat die Änderung des § 3 Abs. 2 (Stammkapital, Vorzugsdividende) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2025 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.667,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.02.2013
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Spieth & Wensky Holding GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Amtsgericht Charlottenburg HRB 155709 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes ohne Abwicklung verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.