Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Jan Baumgart-Kaluza
Bremen
274
Gunnar Haberland
Bremen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.