Handelsregister · VR 30847

Chronologischer Auszug

Spielvereinigung Zobes e.V. · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Spielvereinigung Zobes e.V.

b)
Neuensalz
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als
1.000,00 DM die Zustimmung aus dem erweiterten
Vorstand notwendig ist.

b)
Vorstand:
Dietrich, Henry, Neuensalz OT Zobes, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Thrum, Matthias, Neuensalz OT Zobes, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.09.1990 zuletzt geändert am 21.12.1996
a)
26.11.2010
Schulze

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.02.1991.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Auerbach VR 847).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV berichtigend bzgl. der
Bezeichnung des Sitzes
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dietrich, Henry, Neuensalz OT Zobes, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Fuchs, Andre, Neuensalz OT Zobes, *XX.XX.XXXX
a)
23.06.2011
Haase
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als
1.500,00 Euro die Zustimmung des
vertretungsberechtigten Vorstandes und des
Kassenwartes aus dem erweiterten Vorstand erforderlich
ist.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Thrum, Matthias, Neuensalz OT Zobes, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Beer, Patrick, Oelsnitz/Vogtl., *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.05.2022
Mehlhorn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.