Handelsregister · VR 20178
Chronologischer Auszug
Spielvereinigung Obersdorf e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Spielvereinigung Obersdorf e.V. b) Obersdorf | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder mit einem Wert über 5.000,00 DEM sowie zu Rechtsgeschäften mit einer Bindungsfrist von mehr als drei Jahren ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes, zu Rechtsgeschäften über 20.000,00 DEM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Mahr, Ewald, Lagerist, Hochstadt-Obersdorf 2. Vorsitzender: Wagner, Klaus, Kraftfahrer, Hochstadt- Anger 3. Vorsitzender: Jung, Michael, kaufmännischer Leiter, Hochstadt-Reuth | a) Eingetragener Verein Satzung vom 19.07.1974 zuletzt geändert am 28.01.2000 | a) 17.01.2006 Dietl b) Tag der ersten Eintragung: 28.11.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 49-53 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Wagner, Klaus, Kraftfahrer, Hochstadt- Anger Wahl vom 26.02.2010: Gewählt: 2. Vorsitzender: Hellmuth, Norbert, Michelau-Schwürbitz, *XX.XX.XXXX | a) 06.07.2010 Forkel | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Rechtsgeschäfte über Grundstücke oder Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 3.000,00 EUR sowie Rechtsgeschäfte mit einer Bindungsfrist des Vereins von mehr als drei Jahren können von einem der drei Vorsitzenden nur mit Zustimmung des Vorstandes (erforderlich: zweidrittel Mehrheit) getätigt werden. Bei Rechtsgeschäften über 15.000,00 EUR ist grundsätzlich die Zustimmung (erforderlich: einfache Mehrheit) der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: §§ 3 (Zweck und Gemeinnützigkeit) und 8 (Aufgaben des Vorstandes).. | a) 05.05.2011 Forkel b) Neue Satzung Bl. 87 ff. SB. | |
| 4 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Mahr, Ewald, Lagerist, Hochstadt-Obersdorf Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Hellmuth, Norbert, Michelau-Schwürbitz, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Jung, Michael, Hochstadt-Reuth, *XX.XX.XXXX Gewählt: 3. Vorsitzender: Petterich, Jens, Marktzeuln, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2012 Forkel | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Jung, Michael, Hochstadt-Reuth, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Schlesinger, Joachim, Hochstadt OT Obersdorf, *XX.XX.XXXX | a) 06.06.2018 Bock | ||
| 6 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Schlesinger, Joachim, Hochstadt OT Obersdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Wagner, Andreas, Hochstadt a. Main, *XX.XX.XXXX | b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. | a) 21.11.2022 Berger | |
| 7 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Hellmuth, Norbert, Michelau-Schwürbitz, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Schirmer, Florian Alexander, Hochstadt a. Main, *XX.XX.XXXX | a) 29.07.2024 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.