Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstände vertreten zu zweit. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro, sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 5.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alfons Tengler
Buchen
Vorstand
Andreas Weinert
Buchen-Hainstadt
Vorstand
Kai Kowitzke
Buchen Odenwald
Vorstand
Dieter Zich
Buchen Odenwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.01.1948 in Neufassung vom 22.01.1994 mit Änderungen vom 19.03.2010, 19.09.2014
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 mit Nachtrag vom 08.10.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde § 1 (Name) und § 11 (Vorstand) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der Satzung in §16 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.03.1948
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015.
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 33-39
Satzung: Sonderband 1 Blatt 92-98
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.