Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 2.500,00 EUR bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Möller
Fürstenau
Vorstand
Heike Horak
Fürstenau
Vorstand
Daniel Moormann
Fürstenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung zuletzt geändert am 25.06.1996
Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2003 hat die Erweiterung der Satzung um § 1 Abs. 5 (Ehrenordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 Satz 2, § 3 Ziffer 5 (Beginn der Mitgliedschaft), und § 4 Ziffer 2 Satz 3 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Geschäftsführender Vorstand), § 9 (Sitzungen und Beschlüsse des geschäftsführenden Vorstandes), § 10 (erweiterter Vorstand) und § 15 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) unter Einfügung von § 19 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.06.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 503 Amtsgericht Bersenbrück getreten. Freigegeben am 28.09.2006.
Satzung Blatt 179, 180 der Akten
Satzung Blatt 181 der Akten
Satzung Blatt 247 - 249 der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.