Handelsregister · VR 140170
Chronologischer Auszug
Spielmannszug Ganderkesee e. V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Spielmannszug Ganderkesee b) Ganderkesee | a) Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, sind zur gemeinschaftlichen Vertretung befugt. Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zu Grundstücksbelastungen von mehr als 20.000,00 DEM bedarf der Vorsrtand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Diese Zustimmung ist ebenfalls erforderlich für Sachanschaffungen zur Aufrechterhaltung des Musik- und Spielbetriebes wie Vereinslebens, wenn diese nicht über die Einnahmen abgedeckt sind. b) 1. Vorsitzender: Meyer, Herbert, Prokurist, Ganderkesee 2. Vorsitzende: Meyer, Uwe, Technischer Angestellter, Ganderkesee Schatzmeister: Meyer, Karl, Fernsehtechniker, Ganderkesee Schriftwartin: Furmann, Petra, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee Kassiererin: Lampe, Claudia, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee | a) eingetragener Verein Satzung vom 28.10.1977 zuletzt geändert am 04.09.1989 | a) 11.01.2006 Andersson b) Satzung Blatt 25-28 der Akten Tag der ersten Eintragung: 16.06.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 421 Amtsgericht Delmenhorst getreten. Freigegeben am 11.01.2006. |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt, nun: Spielmannszug Ganderkesee e. V. | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftwart und der Musikleiter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zu Grundstücksbelastungen von mehr als 20.000,00 DEM bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Diese Zustimmung ist ebenfalls erforderlich für Sachanschaffungen zur Aufrechterhaltung des Musik- und Spielbetriebes wie Vereinslebens, wenn diese nicht über die Einnahmen abgedeckt sind. b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Meyer, Uwe, Technischer Angestellter, Ganderkesee Nicht mehr Kassiererin: Lampe, Claudia, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee Nicht mehr 1. Vorsitzender: Meyer, Herbert, Prokurist, Ganderkesee Nicht mehr Schriftwartin: Furmann, Petra, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee Nicht mehr Schatzmeister: Meyer, Karl, Fernsehtechniker, Ganderkesee Bestellt als 1. Vorsitzender: Meyer, Klaus, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Wienand, Matthias, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Meyer, Matthias, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftwartin: Wienand, Sonja, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX Bestellt als Musikleiter: Meyer, Dieter, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und die Einfügung des § 15 (Haftung) beschlossen. | a) 19.03.2008 Schumacher b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 16.06.1978 Spalte 2 a) Name des Vereins. Beschluss Blatt 72 ff. der Akten |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zu Grundstücksbelastungen von mehr als 10.000,00 EUR bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Diese Zustimmung ist ebenfalls erforderlich für Sachanschaffungen zur Aufrechterhaltung des Musik- und Spielbetriebes wie Vereinslebens, wenn diese nicht über die Guthaben des Vereins abgedeckt sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 16.04.2010 Schroeder b) Satzung Blatt 109 - 111 der Akten Beschluss Blatt 103 -106 der Akten | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sinn und Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 25.10.2017 Schumacher b) Satzung Blatt 124 bis 126 der Akten Beschluss Blatt 130 bis 133 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.