Handelsregister · VR 140170

Chronologischer Auszug

Spielmannszug Ganderkesee e. V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Spielmannszug Ganderkesee

b)
Ganderkesee
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2.
Vorsitzende, sind zur gemeinschaftlichen Vertretung
befugt. Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie zu
Grundstücksbelastungen von mehr als 20.000,00 DEM
bedarf der Vorsrtand der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Diese Zustimmung ist ebenfalls
erforderlich für Sachanschaffungen zur
Aufrechterhaltung des Musik- und Spielbetriebes wie
Vereinslebens, wenn diese nicht über die Einnahmen
abgedeckt sind.

b)
1. Vorsitzender:
Meyer, Herbert, Prokurist, Ganderkesee
2. Vorsitzende:
Meyer, Uwe, Technischer Angestellter, Ganderkesee
Schatzmeister:
Meyer, Karl, Fernsehtechniker, Ganderkesee
Schriftwartin:
Furmann, Petra, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee
Kassiererin:
Lampe, Claudia, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.10.1977 zuletzt geändert am 04.09.1989
a)
11.01.2006
Andersson

b)
Satzung Blatt 25-28 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
16.06.1978
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 421
Amtsgericht Delmenhorst
getreten.
Freigegeben am 11.01.2006.
2a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Spielmannszug Ganderkesee e. V.
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der
Schriftwart und der Musikleiter. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.

Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie zu
Grundstücksbelastungen von mehr als 20.000,00 DEM
bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Diese Zustimmung ist ebenfalls
erforderlich für Sachanschaffungen zur
Aufrechterhaltung des Musik- und Spielbetriebes wie
Vereinslebens, wenn diese nicht über die Einnahmen
abgedeckt sind.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Meyer, Uwe, Technischer Angestellter, Ganderkesee
Nicht mehr
Kassiererin:
Lampe, Claudia, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Meyer, Herbert, Prokurist, Ganderkesee
Nicht mehr
Schriftwartin:
Furmann, Petra, Kaufm.-Angestellte, Ganderkesee
Nicht mehr
Schatzmeister:
Meyer, Karl, Fernsehtechniker, Ganderkesee
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Meyer, Klaus, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Wienand, Matthias, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Meyer, Matthias, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftwartin:
Wienand, Sonja, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Musikleiter:
Meyer, Dieter, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) und die Einfügung des § 15 (Haftung) beschlossen.
a)
19.03.2008
Schumacher

b)
Entsprechend § 319 ZPO von
Amts wegen eingetragen:
Berichtigung der Eintragung vom
16.06.1978 Spalte 2 a) Name
des Vereins.

Beschluss Blatt 72 ff. der Akten
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.
Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den
Verein gemeinsam.

Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie zu
Grundstücksbelastungen von mehr als 10.000,00 EUR
bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Diese Zustimmung ist ebenfalls
erforderlich für Sachanschaffungen zur
Aufrechterhaltung des Musik- und Spielbetriebes wie
Vereinslebens, wenn diese nicht über die Guthaben des
Vereins abgedeckt sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) beschlossen.
a)
16.04.2010
Schroeder

b)
Satzung Blatt 109 - 111 der
Akten

Beschluss Blatt 103 -106 der
Akten
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sinn und
Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
25.10.2017
Schumacher

b)
Satzung Blatt 124 bis 126 der
Akten

Beschluss Blatt 130 bis 133 der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.