Spielmanns- und Hörnerkorps Springe/Deister von 1952 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Springe
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 130061
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
02.06.2025
Abrufstand
10.02.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der 1. Vorsitzende, bzw. der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Wende
Springe
Vorstand
Tanja Wollenschläger
Springe
Vorstand
Kirsten Rogel
Springe
Vorstand
Miriam Haude
Springe
Vorstand
Christa Heinzel
Springe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand gemäß § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer sowie der Kulturheimbeauftragte.
Urk. Bl. 19 d. A. Tag der ersten Eintragung: 04.12.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Beschluss Blatt 45ff der Akten
Beschluss Blatt 62 Band II der Akten
Beschluss Blatt 96 Band II der Akten
Satzung Blatt 108 - 112 Band II der Akten
Fall 7
Satzung Blatt 8-12 Band III der Akten
Fallnummer 9
Satzung
Satzung vom 09.09.1961
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mindesbeitrag), § 7 (Instrumente und Uniformen), § 8 (Leitung), neu eingefügt § 14 (Ehrenrat) und die bisherigen §§ 14 und 15 sind jetzt §§ 15 und 16 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) und die Einfügung eines neuen § 15 (EDV, Datenschutz) in die Satzung beschlossen; die bisherigen §§ 15 und 16 sind nunmehr die §§ 16 und 17.
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb, Kündigung und Verlust der Mitgliedschaft), § 5 (Ausschluss von Mitgliedern), § 6 (Beiträge), § 7 (Instrumente, Uniformen und Ausbildung), § 8 (Leitung, Ehrenamt), § 11 (Jahreshauptversammlung), § 16 (Auflösung des Vereins) und das Entfallen des § 17 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen;
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstandswahl, Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzender) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.