Handelsregister · VR 30471

Chronologischer Auszug

Spielmanns- und Fanfarenzug Stadt Reinheim · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Spielmanns- und Fanfarenzug Stadt Reinheim

b)
Reinheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer
und dem Rechner.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder
durch die weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahin
beschränkt, dass für den Erwerb, die Veräußerung oder
Belastung von Grundstücken ein Beschluss der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Rechnerin:
Hanske, Brigitte, Chemiearbeiterin, Reinheim
1. Vorsitzender:
Höhl, Uwe, Werkzeugschleifer, Reinheim
2. Vorsitzender:
Gerbig, Frank, Otzberg, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Gerbig, Heidrun, Otzberg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.03.1978 zuletzt geändert am 16.02.1990
a)
10.08.2006
Fritzsche

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.07.1978
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Anmeldung Blatt 39, 40
2b)
Nicht mehr
Rechnerin:
Hanske, Brigitte, Chemiearbeiterin, Reinheim
Nicht mehr
Schriftführerin:
Gerbig, Heidrun, Otzberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gerbig, Frank, Otzberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Kilian, Anita, Ober-Ramstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Rechner:
Melk, Werner, Reinheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Fornoff, Torsten, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX
a)
20.08.2007
Born

b)
Anmeldung Blatt 6 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.