Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab EUR 5.000,- ist die Unterschrift von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anna Boch
München
Vorstand
Almuth Falkenau
München
Vorstand
Thomas May
München
Vorstand
Anja Richard
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.10.1997
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2002 hat die Änderung des § 4 (Mitgliedsbeiträge) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2009 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Die Mitgliederversammlung), 8 (Elternversammlung), 9 (Der Vorstand) und 11 (Inkrafttreten der Satzung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 2.6.2016 hat die Änderung des § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 6.7.2017 hat die Änderung des § 9 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge) und 9 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2023 hat die Änderung des § 7 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.03.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.
Protokoll Bl. 21 SB;
Protokoll Bl. 50 SB;
Neue Satzung Bl. 66 SB.
Protokoll Bl. 85 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 94 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 108 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 116 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.