Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden jeweils alleine vertreten oder von je zwei der anderen drei genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte derart beschränkt , dass für Rechtshandlungen , die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 10.000,00 Euro für den Einzelfall verpflichten , die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist .
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maximilian Hetmann
Koblenz
Vorstand
Volker Icks
Boppard
Vorstand
Sebastian Knütter
Boppard
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.03.1959 zuletzt geändert am 14.02.1992
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die komplette Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere wurde die Satzung in § 11 (Vorstand) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2 (Zweck) und in § 3 Abs. 5 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.08.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.04.2006.
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 310-315 der Akten
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.