Bereitstellung, Vermietung, Verkauf und Nutzung von TV-Studio und Film- und Videogeräten für Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen. Online Verkauf und Vermietung von Dienstleistungen und Waren; Produktion und Online-, Film-, Fernseh-, Print-, NonPrint-, Kreativ- und sonstigen Medienerzeugnissen sowie Fertigung, Vertrieb und Handel mit Werbemitteln aller Art, insbesondere auch Beratung und Planung auf dem Gebiet der Werbung und Filmproduktion und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Wilhelm Spengler
Hannover
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2018 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere eine Änderung in § 1 (Firma/Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 3 (Stammkapital/Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR sowie eine Änderung in § 5 (Geschäftsführung/Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (909 IN 440/25 - 0 -) vom 11.07.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.