Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Trapezstegprofilen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten für Industrie- und Wohnbauten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind sowie andere Unternehmen zu erwerben oder sich ihnen zu beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so ist dieser allein vertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Einem Geschäftsführer oder mehreren Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans Spelten
Nettetal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.03.1985 zuletzt geändert am 23.12.1993
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Nettetal: 15.05.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 535 Amtsgericht Nettetal getreten. Freigegeben am 18.06.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 67 ff. Sonderband
Geschäftsanschrift von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.