mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17. August 2015
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az: 504 IN 196/19) vom 26.03.2020 ist Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (504 IN 196/19) vom 22.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.