Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende und der Kassenführer.
Bei Geschäften über 3.000,00 DEM oder bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Satzung Blatt 5 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 23.05.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 840 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 21.03.2006.
Satzung
Satzung vom 23.02.1997
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.