Handelsregister · VR 3229
Chronologischer Auszug
SPATZ Selbsthilfe für Kinder mit chronischer Stoffwechsel-, Hormon- oder Zuckererkrankung e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SPATZ, Selbsthilfe für Kinder mit chronischer Stoffwechsel- oder Zuckererkrankung Freiburg e.V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitglieder, darunter der geschäftsführende Vorsitzenden. Der Verein wird durch den geschäftsführenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als DM 3.000,00 sowie für die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Pacht-, Leasingverträge) mit einer jährlichen Schuldbelastung von mehr als DM 5.000,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Geschäftsführender Vorstand: Eggert, Joachim, Waldkirch, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Albers, Clemens, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Nedela, Volker, Waldkirch, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 01.12.1998 mit Änderung vom 23.06.1999. | a) 30.03.2006 Spielbauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 28.01.1999 Satzung: Sonderband Blatt 75 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 69 ff. |
| 2 | a) Name geändert; nun: SPATZ Selbsthilfe für Kinder mit chronischer Stoffwechsel-, Hormon- oder Zuckererkrankung e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern, darunter der geschäftsführende Vorsitzende. Der Verein wird durch den geschäftsführenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als EUR 2.000,00 sowie für die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen (z.B.: Miet-, Pacht-, Leasingverträge u.a.) mit einer jährlichen Schuldbelastung von mehr als EUR 2.000,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Weiteres Vorstandsmitglied: Alber, Clemens Hans-Henning, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit), § 7 (Der Vorstand), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes), § 11 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 19.01.2017 Maier b) Geänderte Satzung: AS. 113-117 Änderungsbeschluss: AS. 111 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.