Handelsregister · HRA 3647

Registerinformationen

Sparkasse Vorderpfalz · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sparkasse Vorderpfalz
Rechtsform
Juristische Person des privaten Rechts
Sitz
Ludwigshafen
Geschäftsanschrift
Ludwigstraße 52, 67059 Ludwigshafen am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 3647
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
10.07.2019
Abrufstand
31.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz und § 1 Abs. 1 KWG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Oliver Christian Kolb

Speyer

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied
Vorstand

Thomas Traue

Ludwigshafen/Rh.

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied
Vorstand

Ulli Sauer

Speyer

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Kreditinstitut des öffentlichen Rechts seit 1888.

Insolvenz

  • Die Stadtsparkasse Schifferstadt hat ihr Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und Vereinigung durch Aufnahme auf die Stadtsparkasse Ludwigshafen am Rhein in Ludwigshafen am Rhein übertragen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SpkG). Auf die zustimmenden Beschlüsse des Stadtrats der Städte Schifferstadt und Ludwigshafen vom 10.05.2004 wird Bezug genommen. Die Stadtsparkasse Schifferstadt ist damit aufgelöst (§ 22 Abs. 2 SpkG), die Firma erloschen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR A 3647 LU getreten. Freigegeben am 05.08.2005.
  • Lfd. Nr. 1 Sp. 3 b) von Amts wegen berichtigt.
  • Bl. 73-78 SdBd.
  • Fall 8
  • Eintr.lfd. Nr. 1 Spalte 3a) vom Amts wegen berichtigt.
  • Fall 9
  • Fall 11
  • Fall 12
  • lfd. Nr. 9 Spalte 3 a) (allgemeine Vertretungsregelung) von Amts wegen berichtigt.
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 16
  • Fall 17
  • Fall 18
  • Fall 19
  • Fall 20
  • Fall 21

Satzung

  • Die Verbandsversammlung vom 24.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
  • Die Zweckverbandsverbandsversammlung vom 16.12.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1, 6, 8 und 11 beschlossen.
  • Die Zweckverbandsversammlung vom 27.06.2013 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 4 (Zusammensetzung des Verwaltungsrates), 5 (Sitzungen des Verwaltungsrates), 6 (Kreditzuschuss), 7 (Vorstand), 8 (Ausleihbezirk), 9 (Auflösung der Sparkasse), 10 (Bekanntmachungen der Sparkasse) und 11 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
  • Die Zweckverbandsversammlung vom 09.05.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Zusammensetzung), 7 (Vorstand) und 11 (Inkrafttreten) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh.-Schifferstadt, die Kreissparkasse Rhein-Pfalz (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 3730) und die Kreis- und Stadtsparkasse Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 51696) wurden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SpkG in der Weise miteinander vereinigt, dass das Vermögen der Kreissparkasse Rhein-Pfalz und das Vermögen der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh.-Schifferstadt übertragen wurde (Vereinigung durch Aufnahme). Auf die zustimmenden Beschlüsse des Zweckverbandes Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh.-Schifferstadt vom 27.06.2013, des Zweckverbandes Kreis- und Stadtsparkasse Speyer vom 18.06.2013 und des Rhein-Pfalz-Kreises vom 27.05.2013 wird Bezug genommen. Die Kreissparkasse Rhein-Pfalz und die Kreis- und Stadtsparkasse Speyer sind damit aufgelöst (§ 22 Abs. 3 SpkG), die Firmen sind erloschen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.