Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz und § 1 Abs. 1 KWG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und aus mindestens einem, höchstens zwei weiteren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Oliver Christian Kolb
Speyer
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied Vorstand
Thomas Traue
Ludwigshafen/Rh.
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied Vorstand
Ulli Sauer
Speyer
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Kreditinstitut des öffentlichen Rechts seit 1888.
Insolvenz
Die Stadtsparkasse Schifferstadt hat ihr Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und Vereinigung durch Aufnahme auf die Stadtsparkasse Ludwigshafen am Rhein in Ludwigshafen am Rhein übertragen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SpkG). Auf die zustimmenden Beschlüsse des Stadtrats der Städte Schifferstadt und Ludwigshafen vom 10.05.2004 wird Bezug genommen. Die Stadtsparkasse Schifferstadt ist damit aufgelöst (§ 22 Abs. 2 SpkG), die Firma erloschen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR A 3647 LU getreten. Freigegeben am 05.08.2005.
Lfd. Nr. 1 Sp. 3 b) von Amts wegen berichtigt.
Bl. 73-78 SdBd.
Fall 8
Eintr.lfd. Nr. 1 Spalte 3a) vom Amts wegen berichtigt.
Fall 9
Fall 11
Fall 12
lfd. Nr. 9 Spalte 3 a) (allgemeine Vertretungsregelung) von Amts wegen berichtigt.
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Satzung
Die Verbandsversammlung vom 24.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Die Zweckverbandsverbandsversammlung vom 16.12.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1, 6, 8 und 11 beschlossen.
Die Zweckverbandsversammlung vom 27.06.2013 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 4 (Zusammensetzung des Verwaltungsrates), 5 (Sitzungen des Verwaltungsrates), 6 (Kreditzuschuss), 7 (Vorstand), 8 (Ausleihbezirk), 9 (Auflösung der Sparkasse), 10 (Bekanntmachungen der Sparkasse) und 11 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Zweckverbandsversammlung vom 09.05.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Zusammensetzung), 7 (Vorstand) und 11 (Inkrafttreten) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh.-Schifferstadt, die Kreissparkasse Rhein-Pfalz (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 3730) und die Kreis- und Stadtsparkasse Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 51696) wurden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SpkG in der Weise miteinander vereinigt, dass das Vermögen der Kreissparkasse Rhein-Pfalz und das Vermögen der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh.-Schifferstadt übertragen wurde (Vereinigung durch Aufnahme). Auf die zustimmenden Beschlüsse des Zweckverbandes Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh.-Schifferstadt vom 27.06.2013, des Zweckverbandes Kreis- und Stadtsparkasse Speyer vom 18.06.2013 und des Rhein-Pfalz-Kreises vom 27.05.2013 wird Bezug genommen. Die Kreissparkasse Rhein-Pfalz und die Kreis- und Stadtsparkasse Speyer sind damit aufgelöst (§ 22 Abs. 3 SpkG), die Firmen sind erloschen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.